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Wie Der Gesundheitskompass Cookies verwendet
Abhängig von den tatsächlich auf der Website eingesetzten Technologien können Cookies beispielsweise für folgende Zwecke verwendet werden:
- Wesentliche Funktionen der Website
- Sicherheit und technische Leistung
- Speicherung von Cookie-Einstellungen
- Website-Analysen und Reichweitenmessung
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Inhalte
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- Werbung oder Marketing, sofern zutreffend
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Technisch notwendige Cookies
Einige Cookies können erforderlich sein, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert oder eine vom Besucher ausdrücklich angeforderte Funktion bereitgestellt werden kann.
Dazu können Cookies für Sicherheitsfunktionen, technische Funktionalität, Lastverteilung, Einwilligungseinstellungen oder andere wesentliche Vorgänge der Website gehören.
Sofern ein Cookie unter eine gesetzlich anerkannte Ausnahme fällt, ist möglicherweise keine vorherige Einwilligung erforderlich. Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt jedoch weiterhin den geltenden Datenschutzanforderungen.
Analyse- und Reichweitenmessungs-Cookies
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Sofern Analyse-Cookies oder Tracker eine Einwilligung erfordern, werden sie erst aktiviert, nachdem die erforderliche Einwilligung erteilt wurde.
Bestimmte Lösungen zur Reichweitenmessung können von der Einwilligungspflicht ausgenommen sein, wenn sie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Verarbeitungszwecks und der Verwendung anonymisierter statistischer Daten.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies können dabei helfen, Einstellungen wie Sprache, Anzeigeoptionen oder andere von Ihnen während der Nutzung der Website getroffene Auswahlmöglichkeiten zu speichern.
Sofern diese Cookies nicht unbedingt erforderlich sind und das geltende Recht eine Einwilligung verlangt, werden sie erst aktiviert, nachdem die entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Cookies für Werbung und Marketing
Wenn Technologien für Werbung oder Marketing eingesetzt werden, können diese Informationen über das Nutzungsverhalten erfassen, um die Leistung von Werbung zu messen, Inhalte zu personalisieren oder relevante Werbung bereitzustellen.
Solche Cookies oder Tracker erfordern nach den geltenden deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften in der Regel eine vorherige Einwilligung.
Werbe- und Marketing-Cookies werden nicht aktiviert, bevor die erforderliche Einwilligung eingeholt wurde.
Cookies von Drittanbietern
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Dazu können beispielsweise eingebettete Videos, Funktionen sozialer Netzwerke, externe Inhalte, Analysedienste oder Werbeplattformen gehören.
Die Verwendung von Cookies Dritter hängt von den tatsächlich in die Website integrierten Diensten ab. Besucherinnen und Besucher sollten außerdem die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien der jeweiligen Drittanbieter prüfen.
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Die tatsächliche Liste der Cookies sowie deren Anbieter, Zweck und Speicherdauer sollten bei jeder Änderung der Cookie-Konfiguration der Website überprüft, gepflegt und aktualisiert werden.
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Die Einstellungen des Browsers ersetzen jedoch nicht zwingend den gesetzlich erforderlichen Einwilligungsmechanismus für Cookies und Tracker, die nach deutschem Recht einer vorherigen Einwilligung unterliegen.
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Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen über Datenerhebung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Drittanbieter.
DSGVO und deutsche Anforderungen an Cookies
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Insbesondere können die Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein.
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Die Einwilligungsabfrage sollte klare Informationen bereitstellen, eine echte Wahl ermöglichen und einen unkomplizierten Widerruf gewährleisten.
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